Unternehmensgründung in Deutschland

Unternehmensgründung in Deutschland

Made in Germany ist auch heute noch weltweit der Garant für eine erstklassige Qualität. In Deutschland werden laufend neue Unternehmen gegründet, welche diesem Anspruch gerecht werden wollen.

Doch worauf ist bei solch einer Unternehmensgründung zu achten?

Die notwendigen Voraussetzungen zur Existenzgründung

Auch bei einer Firmengründung gilt: Aller Anfang ist schwer. Um den zukünftigen Geschäftserfolg sicherzustellen, sollten für eine Unternehmensgründung die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Neben dem Hauptpunkt, nämlich eine sehr gute und erfolgversprechende Geschäftsidee zu finden, sollten noch die nachfolgenden Punkte beachtet werden: - Kundenprofil - Standortfrage - Preiskalkulation - Kundenfindung - Werbung - Marktsituation - Konkurrenten - Kapitalbedarf - Unternehmens Rechtsform - Gesetzliche Vorschriften und Auflagen - Fördermöglichkeiten

Unternehmensgründung in Deutschland, worauf ist zu achten?

Die Gründungsberatung ist der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Ein Businessplan muss erstellt werden, denn dieser wird zwingend benötigt, um Kredite und Fördermöglichkeiten zu beantragen. Das Gewerbe muss bei der Gemeinde des Unternehmensstandorts angemeldet werden. Auch die Frage der Krankenversicherung des Unternehmers muss geklärt sein. Das zuständige Finanzamt muss über die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit informiert werden und eine Steuernummer muss beantragt werden. Werden Arbeitnehmer beschäftigt, so muss eine Betriebsnummer beantragt werden. Diese müssen bei der zuständigen Krankenkasse und bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Ebenso sollte geprüft werden, ob Kammerzugehörigkeit besteht.

Um ein Einzelunternehmen zu gründen, reicht der Gang zum Gewerbeamt. Für Kapital- und Personengesellschaften existieren allerdings noch weitere Auflagen. So muss für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Gesellschafterbeschluss über die Bestellung des Geschäftsführers erstellt werden und eine Bankbestätigung über die Gesellschaftereinlage vorliegen. Mit der notwendigen Eintragung in das Handelsregister muss ein Notar beauftragt werden. Werden Fördermittel des Jobcenters beantragt, muss der Antrag derselben vor Gründung stattfinden. Nähere Informationen dazu erteilt der zuständige Jobcenter. Banken bieten Neugründern zinsverbilligte KfW Darlehen an.


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